Verpackungsgesetz – Was ändert sich 2019?

Verpackungsgesetz 2019

Schon im Juli 2017 wurde das neue Verpackungsgesetz verabschiedet, das die bis dato gültige Verpackungsverordnung ersetzen soll. Die meisten der geplanten Veränderungen gelten erst im vollen Umfang ab Januar 2019. In der Zwischenzeit gelten Übergangsregelungen. Was sich im nächsten Jahr konkret verändert, erfahren Sie hier.

Was regelt das Verpackungsgesetz genau und wer ist betroffen?

Das Verpackungsgesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen. Betroffen sind alle Inverkehrbringer von Verpackungen, also im Grunde jeder Händler und Großhändler. Diese müssen Ihre Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen und Transportverpackungen lizensieren und sich einem Dualen System anschließen. Ziel des Gesetzes ist die Müllreduzierung, bzw. die Steigerung der Verpackungsverwertung. Die bereits geltende Verpackungsverordnung wird ab Januar 2019 durch das neue Verpackungsgesetz ersetzt, das für das Jahr 2019 einige Erneuerungen vorsieht.

Dies ändert sich ab 1. Januar

Während die Verpackungslizensierung und der Anschluss an ein duales System für alle Verpackungen, die beim Verbraucher landen, bereits Pflicht sind, ergeben sich aus dem Verpackungsgesetz für 2019 folgende Änderungen:

  • Die Zentrale Stelle in Osnabrück übernimmt die vollständige Überprüfung der Verpackungslizensierung und veröffentlicht das Herstellerregister öffentlich.
  • Auch die bei der Systembeteiligung gemachten Angaben müssen ab 01.01.2019 nach dem Verpackungsgesetz der zentralen Stelle übermittelt werden. So werden auch die aktuellen Verpackungsmengen überwacht. Zusätzlich muss eine Vollständigkeitserklärung der gemachten Angaben eingereicht werden.
  • Die Systeme müssen die Höhe Ihrer Beteiligungsentgelte nach ökologischen Gesichtspunkten bemessen.
  • Die Verwertungsanforderungen steigen für alle recycelbaren Stoffe.
  • Bei Verstoß gegen das Verpackungsgesetz kann ein Bußgeld von bis zu 200.000 € erhoben werden.
  • Zur Überprüfung der Gesetzeseinhaltung kommen Sachverständige und Prüfer zum Einsatz, die sich bei der zentralen Stelle ins Prüferregister eintragen und regelmäßig fortbilden müssen.
Alle Maßnahmen dienen der Transparenz und Überwachung der Gesetzeseinhaltung durch die dazu verpflichteten Parteien.

Die Zentrale Stelle

Die Zentrale Stelle in Osnabrück als Kontrollorgan wurde bereits am 28.06.2017 gegründet und hat einen Teil ihres Dienstes bereits aufgenommen. Seit September ist die Registrierung für alle möglich, die verpackte Waren in Deutschland erstmals in Verkehr bringen. Wer sich bis zum 01. Januar 2019 nicht registriert hat, darf seine verpackten Waren ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verkaufen.

Anmeldung bei einem Dualen System

In Deutschland bestehen derzeit 9 Duale Systeme, die nach Verpackungsgesetz anerkannt sind:

  • BellandVision GmbH
  • DER GRÜNE PUNKT
  • Duales System Deutschland GmbH
  • ELS Europäische LizenzierungsSysteme GmbH
  • INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
  • Landbell AG für Rückholsysteme
  • Reclay Systems GmbH
  • RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG
  • ZENTEK GmbH & Co. KG
Mit dem jeweiligen System musste schon laut Verpackungsverordnung ein Vertrag geschlossen werden, so dass dieses die gebrauchte Verpackung zurücknimmt und dem Wiederverwertungskreislauf zuführt. Die Lizensierungspflicht besteht nicht für Privatverkäufe auf Verkaufsplattformen. Bei größeren Mengen an Produkten ist die Grenze zum Unternehmertum jedoch fließend, weshalb sich auch Privatverkäufer mit dem Verpackungsgesetz vertraut machen sollten. Daran ändert sich auch 2019 nichts.
Die Dualen Systeme müssen jedoch ab Januar 2019 die Höhe Ihrer Beteiligungsentgelte nach ökologischen Gesichtspunkten bemessen. Handelt es sich dabei um nachwachsende Rohstoffe und wie recyclingfähig sind die verwendeten Verpackungsmaterialien?

Das Verpackungsgesetz 2019 und Kartonverpackung

Die Auswirkungen des Gesetzes sind für alle Unternehmen, die Produkte in verpackter Form verkaufen, dieselben. Die Recycling-Quote ist bei Verpackungen aus Karton besonders hoch, wenn es sich nicht gerade um Verbundkarton handelt. Da sich Die Beitragsberechnung der Dualen Systeme in Zukunft an der Wiederverwertbarkeit der Stoffe richten soll, ist es schon kostentechnisch empfehlenswert, Produkte mit Karton und Pappe zu verpacken.

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